DRK-Antragswerkstatt

Unser Angebot

Wir beraten und unterstützen bei Anträgen auf finanzielle Hilfen. Die Antragswerkstatt richtet sich an alle Menschen im Kreis Euskirchen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, die Unterstützung und Beratung in einem der folgenden Bereiche suchen.  Der Fokus unseres Angebots liegt auf der Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Energiekosten-Zuschüssen.

  • Wohngeld
    Wohngeld kann jede Person beantragen, die über genügend Einkommen verfügt, um die Lebenshaltungskosten zu decken, aber nicht genügend Einkommen erwirtschaftet, um zusätzlich die vollständigen Wohnkosten zu tragen. Diese Leistung steht sowohl Mietern als auch Eigentümern zu.
  • Kinderzuschlag
    Kinderzuschlag erhalten Eltern zusätzlich zum Kindergeld, wenn ihr monatliches Einkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) beträgt, aber nicht für den alltäglichen Bedarf der Familie ausreicht.
  • Energiekosten
    Zuschüsse zu den Energiekosten je nach individueller Situation, z.B. Energiepreispauschale

Außerdem unterstützen wir zum Beispiel bei:

  • Behördenangelegenheiten
  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht („GEZ-Befreiung“) bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) und weiteren finanziellen Leistungen, die Sie durch das Jobcenter erhalten
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt

Unser Auftrag

Der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. unterstützt mit dem niederschwellig konzipierten Angebot der „Antragswerkstatt“ Menschen aus einkommensarmen Haushalten dabei, dass Sie finanziellen Hilfen erhalten.

Dieses Angebot ist eine Reaktion auf die steigende Inflation und gestiegene Wohn- und Energiekosten. Veränderte Rahmenbedingungen aller Bevölkerungsgruppen erhöhten den Bedarf an staatlichen Transferleistungen. Die Beantragung von finanziellen Hilfen und Entlastungen erfordert Wissen um Formulare, Nachweise und die für die einzelnen Leistungen zuständigen Behörden. Solche Hürden können dazu führen, dass Menschen mit Anspruch auf finanzielle Entlastungen nicht die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. An diesem Punkt setzt die Antragswerkstatt an und unterstützt Sie dabei, die entsprechenden Anträge zu stellen.

Wichtige Kooperationspartner*innen des Angebots sind die beteiligten Kommunen mit den für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden und Sachbereichen.

  • Kontakt

  • Wir sind für Sie da

    Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin!


    Euskirchener Rotkreuzhaus

    Kommerner Straße 39-41

    53879 Euskirchen

    (Eingang über den Penny-Parkplatz in der Bendenstraße)